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Y O U R  S E C O N D  H O M E !  
 

Das Tanzstudio gleich beim Glattpark

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Anwesenheits- und Stornierungsrichtlinien

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1. Fehlzeiten im Unterricht
Die Schule bittet höflich um eine kurze Mitteilung, falls ein*e Schüler*in an einem geplanten Unterricht nicht teilnehmen kann.

 

2. Entschuldigte Fehlzeiten und Gutschriftbewahrung
Schüler*innen können den Verlust von Unterrichtsguthaben vermeiden, wenn sie die Schule im Voraus über bestimmte Daten informieren. Die folgenden Fälle können somit entschuldigt werden:

A. Zusätzliche Arbeit
Das Versäumnis einer Unterrichtsstunde aufgrund zusätzlicher Arbeit kann alle zwei Monate entschuldigt werden, sofern die Absenz im Voraus gemeldet wird.

B. Arbeit im Ausland
Eine Abwesenheit von einer Woche aufgrund von Arbeit im Ausland kann entschuldigt werden, sofern sie nachgewiesen wird.

C. Persönliche Ereignisse
Hierzu zählen die eigene Hochzeit, der eigene Geburtstag oder Flitterwochen. Eine Abwesenheit von einer Woche aufgrund dieser Ereignisse kann entschuldigt werden, sofern das Ereignis nachgewiesen wird.

 

3. Fortlaufende Abonnements
„Reguläre“ und „Private“ Abonnements laufen wie beim Kauf vereinbart weiter – mit folgenden Ausnahmen:

  • Gesetzliche Feiertage oder Schulferien

  • Krankheit (gegen Vorlage eines ärztlichen Attest innerhalb von 5 Tagen)

  • Höhere Gewalt (offiziell vom Staat anerkannt)

 

4. Neuplanung von Abonnements
Neuplanung von entschuldigt abgesagten Unterrichtsstunden sind nur für Abonnements ab einer Länge von drei Monaten möglich. Bei „Standard-Abo“ und günstigeren Tarifen sind diese nur im Voraus planbar.

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5. Privatstunden

Das Absagen / die Verschiebung von Privatstunden durch den/die Schüler*in muss spätestens eine Woche im Voraus kommuniziert werden.

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6. Ethische Prüfung
Alle Anfragen zu Entschuldigungen oder Neuplanungen unterliegen der ethischen Prüfung und Genehmigung durch die Schule.

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gültig ab 01. Juni 2025

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